Orientierung · Angebote · Beratung

Förderung

Finden Sie den passenden Einstieg zu Fördermöglichkeiten, dem Weg zum Bildungsgutschein oder AVGS, künftig geförderten Lehrgängen und der persönlichen AZAV-Beratung.

Ihr Weg zum Bildungsgutschein oder AVGS

Von der ersten Orientierung bis zum bewilligten Start.

01

Unverbindlich mit GSS orientieren

Ziel, Ausgangssituation und mögliche Richtung vorab klären.

02

Beratung bei der zuständigen Stelle

Förderfähigkeit und passendes Instrument verbindlich prüfen lassen.

03

Zugelassenes Angebot abgleichen

Gutschein und zugelassene Maßnahme aufeinander abstimmen.

04

Bewilligung, Anmeldung und Start

Erst nach schriftlicher Bewilligung verbindlich starten.

Den vollständigen Prozess im Portal ansehen →

Geförderte Lehrgänge

Künftiger Zugang zu zugelassenen Angeboten.

Sobald zugelassene Maßnahmen verfügbar sind, führt dieser Bereich in das GSS-Förderportal im Subdomain. Dort werden Angebote, Voraussetzungen, Termine und Zulassungsangaben transparent dargestellt.

Zum Angebotsportal

Für wen Förderung relevant sein kann

Beratung passend zu Ihrer Ausgangssituation.

Die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder der Arbeitgeber-Service entscheidet über Förderfähigkeit und Umfang. GSS unterstützt bei Orientierung, Angebotsunterlagen und Vorbereitung.

01

Für Arbeitsuchende

Bildungsgutschein oder AVGS können je nach Ziel, Eignung und arbeitsmarktlicher Notwendigkeit in Betracht kommen.

02

Für Angestellte

Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

03

Für Unternehmen

Qualifizierungsplanung, Sammelanträge und Qualifizierungsgeld erfordern eine individuelle Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service.

04

Für Wiedereinsteigende und Neuorientierung

Nach längerer Abwesenheit oder bei beruflicher Neuorientierung können passende Qualifizierungswege geprüft werden.

Beratung zum AZAV-Angebot

Förderweg und nächsten sinnvollen Schritt klären.

Senden Sie Ihre Ausgangssituation. GSS bereitet die Anfrage für die Beratung und die spätere CRM-Verarbeitung vor. Eine Förderentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Stelle.

Diese einfache Prüfung schützt das Formular vor automatisierten Anfragen.

KI-Kompetenz als Unternehmensaufgabe

Art. 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen für ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen.

Technisches Verständnis

Funktionsweise, Möglichkeiten, Grenzen und Datenqualität verständlich einordnen.

Recht und Verantwortung

Datenschutz, Transparenz, menschliche Kontrolle, Risiken und interne Regeln berücksichtigen.

Praxis und Transfer

Anwendungsfälle, Prozesse und Kompetenzen passend zu Rolle, Erfahrung und Einsatzkontext entwickeln.