FAQ

Fragen und Antworten

Hier finden Sie kurze Antworten zu GSS, Kontakt, Weiterbildung, Datenschutz, KI und dem nächsten Schritt.

Was macht GSS Management Consulting?

GSS verbindet Managementberatung, Weiterbildungen, berufliches Coaching und digitale Werkzeuge. Ziel ist es, Menschen und Organisationen klarer, strukturierter und digital kompetenter zu machen.

Für wen sind die Angebote gedacht?

Die Angebote richten sich an Unternehmen, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer, Institutionen sowie Menschen in beruflicher Veränderung.

Wie läuft eine erste Anfrage ab?

Sie senden über das Kontaktformular Ihre wichtigsten Angaben. Danach kann GSS den Bedarf einordnen und eine unverbindliche erste Rückmeldung oder einen Termin vorbereiten.

Was bedeutet ein unverbindliches Erstgespräch?

Das ist eine erste unverbindliche Orientierung. Dabei werden Situation, Ziel und mögliche nächste Schritte geklärt, ohne dass direkt eine Verpflichtung entsteht.

Welche Rolle spielt KI bei GSS?

KI wird als Werkzeug verstanden: zur Orientierung, Strukturierung, Automatisierung und Weiterbildung. Wichtig bleiben Transparenz, Datenschutz und menschliche Kontrolle.

Werden meine Daten direkt an ein CRM gesendet?

Die Website ist technisch für eine spätere CRM-Anbindung vorbereitet. Solange kein CRM-Endpunkt verbunden ist, werden die Daten nicht an ein externes CRM gesendet.

Was passiert bei WhatsApp?

Der WhatsApp-Kontakt ist vorbereitet. Vor einer produktiven Nutzung sollten Nummer, Datenschutzinformation, Einwilligung und CRM-Prozess final eingerichtet werden.

Sind die rechtlichen Texte final?

Nein. Sie sind als professionelle Vorlage und Struktur gedacht. Vor Veröffentlichung sollten Impressum, Datenschutz, Cookies und EU AI Act mit den echten Unternehmensdaten geprüft werden.

Was bedeutet EU AI Act für GSS?

GSS sollte KI transparent einsetzen, KI-Kompetenz fördern, Risiken prüfen und dokumentieren, welche Tools für welchen Zweck genutzt werden.

Welche Daten werden beim Websitebesuch verarbeitet?

Für Betrieb und Sicherheit können technisch notwendige Zugriffsdaten wie IP-Adresse, Zeitpunkt, Browser und aufgerufene Seite verarbeitet werden. Weitere Daten entstehen nur, wenn Sie Formulare, Terminwünsche oder Kommunikationsangebote nutzen.

Kann ich erfahren oder löschen lassen, welche Daten gespeichert sind?

Ja. Sie können Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können einer sofortigen Löschung einzelner Daten entgegenstehen.

Welche Cookies verwendet GSS?

Aktuell sollen nur technisch notwendige Funktionen ohne Einwilligung eingesetzt werden. Statistik-, Marketing- oder externe Dienste dürfen erst nach freiwilliger Einwilligung geladen werden und müssen im Consent-Tool einzeln beschrieben sein.

Werden Daten an Dienstleister oder ins Ausland übermittelt?

Nur wenn dies für einen tatsächlich eingesetzten Dienst erforderlich und rechtlich abgesichert ist. Anbieter, Zweck, Rechtsgrundlage und mögliche Übermittlungen außerhalb der EU bzw. des EWR müssen vor produktiver Nutzung transparent dokumentiert werden.

Entscheidet die KI automatisch über mich?

Nein. GSS plant keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung. Bei komplexen oder sensiblen Anliegen soll eine menschliche Ansprechperson übernehmen.

Was sollte ich nicht in den GSS Assistenten eingeben?

Bitte geben Sie keine vertraulichen Informationen, Passwörter, Gesundheitsdaten oder andere besonders sensible personenbezogene Daten ein. Nutzen Sie für individuelle Anliegen bevorzugt die direkten Kontaktwege.

Lädt die Website Inhalte von externen Anbietern?

Der aktuelle Entwurf verwendet Google Fonts, Unsplash, Pexels und FlagCDN. Vor Veröffentlichung sollten diese Ressourcen möglichst lokal bereitgestellt oder datenschutzkonform dokumentiert und gesteuert werden.

Darf GSS mir Werbung per E-Mail, WhatsApp oder Telefon senden?

Werbliche Kommunikation setzt grundsätzlich eine passende Rechtsgrundlage und häufig eine vorherige nachweisbare Einwilligung voraus. Eine einfache Abmeldung oder ein Widerspruch muss möglich sein.

Ist die Website barrierefrei?

Die Website wird responsiv und mit grundlegenden Zugänglichkeitsmerkmalen entwickelt. Vor einem produktiven Angebot, insbesondere bei Online-Buchungen oder Verkäufen, sollte die Anwendbarkeit des BFSG geprüft und ein Barrierefreiheitstest durchgeführt werden.

Ist damit jede rechtliche Pflicht vollständig erfüllt?

Nein. Die endgültigen Pflichten hängen von Rechtsform, Unternehmenssitz, Zielgruppen, Verträgen, Zahlungswegen, eingesetzten Dienstleistern und tatsächlichen Datenprozessen ab. Vor Veröffentlichung ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.